Versicherungen
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Versicherungen
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der
Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der
Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen
Rechts betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der
Spartentrennung, d. h. das Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige
Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils
rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Die
Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle
Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer
beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine
Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit
drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen
Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Demnächst gibt es mehr Informationen
zum Thema Versicherung.
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