Versicherungen

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Versicherungen

In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung, d. h. das Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Demnächst gibt es mehr Informationen zum Thema Versicherung.

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