PKW!
2007 by Auto

Personenkraftwagen sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem
Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie
werden auch Automobil oder kurz Auto genannt. Personenkraftwagen
sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern nach
76/156/EWG
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4
Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und
Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen
(inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. --> Dies
entspricht der Klasse M1 der 76/156/EWG
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden
Personen ist seit 2006 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur
noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im
Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum
Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie
es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt!
Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten
eingeteilt.
Der Abkürzung wird gemäß Duden im Plural ein s angehängt, obwohl
die Langform Personenkraftwagen auch im Plural auf en endet:
PKWs.