Oldtimer!
2007 by Auto

Der Begriff Oldtimer, Oldie, oder auch Veteran bezeichnet ein
Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen,
einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als
30 Jahre ist. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20
Jahren ist auch der Begriff Youngtimer gebräuchlich.
Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um
ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch
unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder
gehören dazu.
Ähnlich wie das deutsche Wort Handy und andere "Falsche Freunde"
bedeutete das Wort Oldtimer im Englischen ursprünglich etwas
völlig anderes, nämlich alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge
vergangener Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck
classic car, vintage car oder veteran(car) gebräuchlich.
Der Begriff Oldtimer ist an sich ein Oberbegriff und als solcher
unscharf.
Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt,
teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Der
Begriff Klassiker etwa wird für Fahrzeuge bis zum Baujahr 1945
oder aber ab einem Alter von manchmal 30, manchmal auch 40
Jahren benutzt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30
Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.
Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten,
teilweise tauchen sie im Reglement der FIVA (Fédération
Internationale des Véhicules Anciens) und des DMSB (Deutscher
Motor Sport Bund e.V.) auf. Mitunter werden die vorgenannten
Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von
Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.
Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa
von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD
verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:
Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch
Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember
1970
Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980
Eine Class H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa
beim Int. Concours d'Elegance in Schwetzingen von Klassikern der
Zukunft - classics of the future.
Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte
Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er und 1970er Jahre
verwendet. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl
verbreitet, diese wird heute jedoch als altbacken zumeist
abgelehnt. Der Begriff Schnauferl leitet sich vom Geräusch des
Schnüffelventils ab, das bei alten Viertakt-Motoren als
Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem im
Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club ASC seinen
Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in
Deutschland ist.
In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen
Fahrzeugen.
Die in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung Oldtimer ist
strenggenommen als Scheinanglizismus zu bezeichnen. Im
englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren
Menschen, oder genauer: einen Menschen, der den Werten und
Gegebenheiten älterer oder vergangener Zeiten anhängt, und kaum
je ein Fahrzeug. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik,
etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound gesprochen wird. Auf Englisch
werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique cars
genannt.
Auch gesetzlich sind Definitionen notwendig: die
Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden
sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die
allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen
sollten, und ebenso entwickelt sich die Technik stets weiter
(Sicherheit, Verbrauch, Abgas u.ä.). Einer entsprechenden
Nachrüstung von Oldtimern stehen - von Fall zu Fall
unterschiedlich - grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen:
Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der
Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken
machen andere Regeln nötig, u.a. bezüglich der jährlich
zulässigen Gesamtstrecke.
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. März
2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der
dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die
die bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche
Anerkennung der Youngtimer aus.
Ist noch (bis 28. Februar 2007) für mindestens 20 Jahre alte
Sammler-Fahrzeuge möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer
(ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen
(ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können
mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Z.
pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 EUR
und für 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 EUR.
Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte
07er-Schilder für Youngtimer. Mit Beginn 2007 verlieren jedoch
auch nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen
eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen
Status: Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer
Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem
Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO:
Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch
Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung
und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme
selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von
Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV
nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten
Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf
nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der
normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er
Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es
schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs
gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr
Oldie-Liebhaber bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das
Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder
zumindest einen gewissen Seltenheitswert hat. Hiergegen konnte
aber erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20,
darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder
muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der
Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt
deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden
Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist
obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise)
ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden.
Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr
Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate
ergänzen.
Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses
Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das
Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls
ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass
mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim
zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im
Wechsel bewegt werden dürfen.
Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n
Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für
Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von
allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand
oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro
Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale
Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die
Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.