Oldtimer!

2007 by Auto

oldtimer und andere Fahrzeuge

Der Begriff Oldtimer, Oldie, oder auch Veteran bezeichnet ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 30 Jahre ist. Bei jüngeren Fahrzeugen ab einem Alter von etwa 20 Jahren ist auch der Begriff Youngtimer gebräuchlich.

Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.

Ähnlich wie das deutsche Wort Handy und andere "Falsche Freunde" bedeutete das Wort Oldtimer im Englischen ursprünglich etwas völlig anderes, nämlich alter Mann oder Opa. Für Fahrzeuge vergangener Epochen ist im Englischen vielmehr der Ausdruck classic car, vintage car oder veteran(car) gebräuchlich.

Der Begriff Oldtimer ist an sich ein Oberbegriff und als solcher unscharf.

Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Der Begriff Klassiker etwa wird für Fahrzeuge bis zum Baujahr 1945 oder aber ab einem Alter von manchmal 30, manchmal auch 40 Jahren benutzt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.

Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement der FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.

Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:

Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980
Eine Class H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim Int. Concours d'Elegance in Schwetzingen von Klassikern der Zukunft - classics of the future.

Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er und 1970er Jahre verwendet. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, diese wird heute jedoch als altbacken zumeist abgelehnt. Der Begriff Schnauferl leitet sich vom Geräusch des Schnüffelventils ab, das bei alten Viertakt-Motoren als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club ASC seinen Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in Deutschland ist.

In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen.

Die in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung Oldtimer ist strenggenommen als Scheinanglizismus zu bezeichnen. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen, oder genauer: einen Menschen, der den Werten und Gegebenheiten älterer oder vergangener Zeiten anhängt, und kaum je ein Fahrzeug. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound gesprochen wird. Auf Englisch werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique cars genannt.

Auch gesetzlich sind Definitionen notwendig: die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und ebenso entwickelt sich die Technik stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u.ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen - von Fall zu Fall unterschiedlich - grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u.a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. März 2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Ist noch (bis 28. Februar 2007) für mindestens 20 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Z. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 EUR und für 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 EUR.

Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder für Youngtimer. Mit Beginn 2007 verlieren jedoch auch nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status: Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder zumindest einen gewissen Seltenheitswert hat. Hiergegen konnte aber erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden dürfen.
Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

add your site »