LKW!

2007 by Auto

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Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet.

Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen Lastwagen oder Laster (engl. lorry, am. truck). Ein solcher besteht im Allgemeinen aus einem selbst tragenden Chassis, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen hier aber nur leichte, mittelschwere und schwere LKW, nicht jedoch Fahrzeuge, die je nach Zulassung sowohl als PKW als auch als LKW gelten können. Diese Kleinlaster und Lieferwagen finden sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter, Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen (engl. cargo-van, am. pick-up (truck)).

Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie sind als Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern).

Von den Bauformen her unterscheidet man je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter seinem Boden (Unterflurmotor)).

LKW werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM) und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:

Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) max. ZGM
Leichte LKW bis 7,5 t
Mittelschwere LKW bis 12 t
Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t), Versuche mit Gigalinern laufen; in Österreich: Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger: bis 40 t; in der Schweiz: seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t.
Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach ZGM in Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t) oder C (mit Anhänger über 750 kg ZGM: C & C+E).

Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen von LKW. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht, Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW und in Österreich ist nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein Vorsteuerabzug möglich.

Eine Unterscheidung wird in der Regel nach dem potentiellen Einsatzgebiet in Nahverkehrs- bzw. Verteiler-LKW einerseits und Fernverkehrsfahrzeuge andererseits gemacht. Dabei ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel, sondern auch im Wagen seine Ruhezeit verbringen darf, wenn bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vorhanden sind. Die handelsüblichen Nahverkehrsführerhäuser ohne Ruheliege, sind für den Fernverkehrsbetrieb ohne Hotelanbindung nach der Liegestättenverordnung nicht mehr erlaubt. Dieselbe Verordnung führte auch dazu, dass bei den von 1977 bis 1991 gebauten „Volumenfahrzeugen“ und den dazu existierenden sog. „Topsleepern“ (Dachschlafkabinen) die Benutzung während der Fahrt dann verboten wurde. Die Schlafkabine als Alkovenaufbau oberhalb einer normalen, kurzen Nahverkehrskabine, wurde verwendet, um bei gleicher Fahrzeuggesamtlänge eine längere Ladelänge zu ermöglichen. Ab 1991 wurden die echten Nahverkehrskabinen den großen Fernverkehr- Fahrerhäusern gleichgestellt und nur die gesamte LKW-Länge bzw. die Ladefläche wurde festgeschrieben.

Inzwischen haben im Fernverkehr so genannte Euro-Sattelzüge mit einer für sie typischen zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem dreiachsigen Sattelauflieger (Trailer) die klassischen Gliederzüge in den Zulassungszahlen überholt. Der so genannte „Euro-Lastzug“ ist in seiner Größe, Ausstattung und seinem Gewicht von der EU definiert und sein Betrieb ist in jedem EU-Mitgliedsland, aber auch in jedem mit der EU assoziierten Staat erlaubt, egal wo in der EWR der Lastzug tatsächlich zugelassen ist. Der Euro- bzw. EU-Lastzug (LKW) darf als Gliederzug 18,75 m, als Sattelzug 16,50 m lang sein, bis zu 4,0 m hoch und ohne die Außenspiegel 2,55 m breit (Kühlzüge bis 2,60 m). Diese LKW-Zulassungsvorschrift der EU muss in die jeweilige nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Es gibt dauergültige Ausnahmen, die sich aber von EWR- bzw. EU-Mitgliedstaat zu EWR- bzw. EU-Mitgliedsstatt unterscheiden. So ist dem Gliederzug in Schweden ohne die Änderung der anderen Maße eine Gesamtlänge von bis zu 26,50 m erlaubt und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen. Mobilkrane in Deutschland dürfen hingegen ohne die Änderung der anderen Maße bis zu 3 Meter breit sein.

In der nicht mit der EU über den EWR-Vertrag assoziierten Schweiz war das Gesamtgewicht von LKW auf 28 t begrenzt, seine Höhe auf 4 m und seine Breite ohne Spiegel auf 2,55 m. Erst seit dem 1. Januar 2005 dürfen in der Schweiz die LKW generell mit 40 Tonnen Gesamtgewicht eingesetzt werden. Sattelzüge dürfen in der Schweiz, wie in der EU bis zu 16,5 m und Gliederzüge wie in der EU bis zu 18,75 m lang sein. Allerdings ist die Länge von LKW auf Nebenstraßen nicht selten auf unter 12 m begrenzt.


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