LKW!
2007 by Auto

Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die
vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die
übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als
Abkürzungen für Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet.
Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen
Lastwagen oder Laster (engl. lorry, am. truck). Ein solcher
besteht im Allgemeinen aus einem selbst tragenden Chassis, einem
geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der
Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen
hier aber nur leichte, mittelschwere und schwere LKW, nicht
jedoch Fahrzeuge, die je nach Zulassung sowohl als PKW als auch
als LKW gelten können. Diese Kleinlaster und Lieferwagen finden
sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter,
Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen (engl. cargo-van,
am. pick-up (truck)).
Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und
(optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie
sind als Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug)
gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum
Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung
mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden
und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu
unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller
Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre
eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der
Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von
Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern).
Von den Bauformen her unterscheidet man je nach Position des
Motors relativ zur Fahrerkabine Langhauber (Motor vor der
Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine
hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der
Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder
unter seinem Boden (Unterflurmotor)).
LKW werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM)
und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer
Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach
Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:
Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) max. ZGM
Leichte LKW bis 7,5 t
Mittelschwere LKW bis 12 t
Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t;
in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im
Kombiverkehr bis 44 t), Versuche mit Gigalinern laufen; in
Österreich: Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger: bis 40 t; in der
Schweiz: seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis
50 t.
Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach ZGM in
Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5
t) oder C (mit Anhänger über 750 kg ZGM: C & C+E).
Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene
Klassifikationen von LKW. Sie richten sich außer nach dem
Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben
unterschiedliche Auswirkungen bezüglich
Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht,
Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht
in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW
und in Österreich ist nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein
Vorsteuerabzug möglich.
Eine Unterscheidung wird in der Regel nach dem potentiellen
Einsatzgebiet in Nahverkehrs- bzw. Verteiler-LKW einerseits und
Fernverkehrsfahrzeuge andererseits gemacht. Dabei ist die
tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen
Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht
maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für
Fernverkehrsfahrten erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel,
sondern auch im Wagen seine Ruhezeit verbringen darf, wenn
bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vorhanden sind. Die
handelsüblichen Nahverkehrsführerhäuser ohne Ruheliege, sind für
den Fernverkehrsbetrieb ohne Hotelanbindung nach der
Liegestättenverordnung nicht mehr erlaubt. Dieselbe Verordnung
führte auch dazu, dass bei den von 1977 bis 1991 gebauten
„Volumenfahrzeugen“ und den dazu existierenden sog. „Topsleepern“
(Dachschlafkabinen) die Benutzung während der Fahrt dann
verboten wurde. Die Schlafkabine als Alkovenaufbau oberhalb
einer normalen, kurzen Nahverkehrskabine, wurde verwendet, um
bei gleicher Fahrzeuggesamtlänge eine längere Ladelänge zu
ermöglichen. Ab 1991 wurden die echten Nahverkehrskabinen den
großen Fernverkehr- Fahrerhäusern gleichgestellt und nur die
gesamte LKW-Länge bzw. die Ladefläche wurde festgeschrieben.
Inzwischen haben im Fernverkehr so genannte Euro-Sattelzüge mit
einer für sie typischen zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem
dreiachsigen Sattelauflieger (Trailer) die klassischen
Gliederzüge in den Zulassungszahlen überholt. Der so genannte
„Euro-Lastzug“ ist in seiner Größe, Ausstattung und seinem
Gewicht von der EU definiert und sein Betrieb ist in jedem
EU-Mitgliedsland, aber auch in jedem mit der EU assoziierten
Staat erlaubt, egal wo in der EWR der Lastzug tatsächlich
zugelassen ist. Der Euro- bzw. EU-Lastzug (LKW) darf als
Gliederzug 18,75 m, als Sattelzug 16,50 m lang sein, bis zu 4,0
m hoch und ohne die Außenspiegel 2,55 m breit (Kühlzüge bis 2,60
m). Diese LKW-Zulassungsvorschrift der EU muss in die jeweilige
nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Es gibt dauergültige
Ausnahmen, die sich aber von EWR- bzw. EU-Mitgliedstaat zu EWR-
bzw. EU-Mitgliedsstatt unterscheiden. So ist dem Gliederzug in
Schweden ohne die Änderung der anderen Maße eine Gesamtlänge von
bis zu 26,50 m erlaubt und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis
zu 60 Tonnen. Mobilkrane in Deutschland dürfen hingegen ohne die
Änderung der anderen Maße bis zu 3 Meter breit sein.
In der nicht mit der EU über den EWR-Vertrag assoziierten
Schweiz war das Gesamtgewicht von LKW auf 28 t begrenzt, seine
Höhe auf 4 m und seine Breite ohne Spiegel auf 2,55 m. Erst seit
dem 1. Januar 2005 dürfen in der Schweiz die LKW generell mit 40
Tonnen Gesamtgewicht eingesetzt werden. Sattelzüge dürfen in der
Schweiz, wie in der EU bis zu 16,5 m und Gliederzüge wie in der
EU bis zu 18,75 m lang sein. Allerdings ist die Länge von LKW
auf Nebenstraßen nicht selten auf unter 12 m begrenzt.